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   BGH, 01.04.1993 - VII ZB 1/93   

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https://dejure.org/1993,12359
BGH, 01.04.1993 - VII ZB 1/93 (https://dejure.org/1993,12359)
BGH, Entscheidung vom 01.04.1993 - VII ZB 1/93 (https://dejure.org/1993,12359)
BGH, Entscheidung vom 01. April 1993 - VII ZB 1/93 (https://dejure.org/1993,12359)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines restlichen Architektenhonorars - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Organisationsverschulden eines Rechtsanwalts wegen nicht eigenhändiger Unterschrift des postulationsfähigen Rechtsanwalts bzgl. ...

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.10.1984 - VII ZR 342/83

    Beratungs- und Betreuungspflichten des Architekten; Wirksamkeit einer

    Auszug aus BGH, 01.04.1993 - VII ZB 1/93
    Denn er mußte als bestimmender Schriftsatz (vgl. zusammenfassend das Senatsurteil BGHZ 92, 251, 254) [BGH 04.10.1984 - VII ZR 342/83] eigenhändig von einem bei dem angerufenen Oberlandesgericht postulationsfähigen Rechtsanwalt unterschrieben sein.
  • BGH, 18.05.1982 - VI ZB 1/82

    Vertretereigenschaft - Ausschluß - Postulationsfähigkeit - Anwaltsverschulden

    Auszug aus BGH, 01.04.1993 - VII ZB 1/93
    In einem solchen Fall ist der Anwalt nicht als Bevollmächtigter i.S. von § 85 Abs. 2 ZPO anzusehen (vgl. dazu BGH Beschluß vom 18. Mai 1982 - VI ZB 1/82 = VersR 1982, 848).
  • BGH, 20.04.1989 - VII ZB 3/89

    Gemeinschaftspraxis - Ausgangskontrolle - Schriftsätze - Unterzeichnung -

    Auszug aus BGH, 01.04.1993 - VII ZB 1/93
    Gegen diese Gefahr muß durch ausreichende organisatorische Maßnahmen Vorsorge getroffen werden (vgl. Senatsbeschluß vom 20. April 1989 - VII ZB 3/89 = VersR 1989, 715, 716).
  • BGH, 03.05.1984 - VII ZB 2/84

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 01.04.1993 - VII ZB 1/93
    So hätte sich beispielsweise angeboten, für die beim Oberlandesgericht zugelassenen Rechtsanwälte Dr. P. und Z. zweierlei Unterschriftsmappen einzurichten, nämlich jeweils eine für Schriftsätze an das Landgericht, die auch Rechtsanwalt H. unterschreiben darf, und andere, besonders gekennzeichnete Mappen, die allein den Rechtsanwälten Dr. P. und Z. vorgelegt werden dürfen, so daß eine Unterzeichnung in Vertretung durch Rechtsanwalt H. nicht in Betracht kommt (vgl. dazu schon den Senatsbeschluß vom 3. Mai 1984 - VII ZB 2/84 = JurBüro 1984, 1348).
  • OLG Stuttgart, 24.08.2000 - 9 U 124/00

    Urlaubsvertreter als Parteivertreter - Überwachungspflicht

    Ein solches könnte darin liegen, daß er weder für die von der Rechtsprechung zur Vermeidung solcher Fehler geforderte Ausgangskontrolle (BGH Urteil vom 1.4.1993, Az.: VII ZB 1/93 = HFR 1994, 235 f) noch für ein bei seiner Mitarbeiterin D insoweit bestehendes Problembewußtsein gesorgt hat.
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